Umzugstermin und Kündigungsfrist
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Für Mieterinnen und Mieter gilt nach § 573c BGB eine Kündigungsfrist von drei Monaten, und die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat mitzählt. Wer also zum 30. September raus will, muss sein Schreiben in den ersten Werktagen des Juli beim Vermieter haben. Den Umzugstermin legt man deshalb sinnvollerweise fest, sobald die Kündigung raus ist, und nicht erst, wenn die Wohnung schon gefunden ist.
- Drei Monate Kündigungsfrist für die Mieterseite, § 573c BGB
- Zugang bis zum dritten Werktag des Monats, sonst zählt der Monat nicht mit
- Es zählt der Zugang beim Empfänger, nicht das Datum auf dem Brief
- Monatsanfang und Monatsende sind netzweit die vollsten Umzugstage
- Zwischenlagerung überbrückt die Lücke, wenn Auszug und Einzug nicht zusammenpassen
Die Frist und wie man sie richtig rechnet
Die gesetzliche Kündigungsfrist für die Mieterseite beträgt drei Monate. Damit ein Monat mitzählt, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag dieses Monats beim Vermieter angekommen sein. Kommt sie später, verschiebt sich das Ende um einen vollen Monat, und das kostet eine Monatsmiete.
Ein Beispiel macht es deutlich: Soll das Mietverhältnis am 31. Mai enden, muss die Kündigung in den ersten Werktagen des März zugehen. Wer erst Mitte März schreibt, ist bis zum 30. Juni gebunden. Über die Frage, ob der Samstag bei der Zählung der Werktage mitzählt, wird gestritten; wer den Brief einige Tage früher zustellt, muss diese Frage gar nicht erst klären.
Für die Vermieterseite gelten längere Fristen, die mit der Dauer des Mietverhältnisses wachsen. Sonderfälle gibt es außerdem bei befristeten Verträgen und bei vereinbarten Kündigungsausschlüssen. Beides steht im Mietvertrag, und beides sollte man lesen, bevor man einen Umzugstermin bucht.
Dieser Text gibt allgemeine Hinweise aus der täglichen Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Geht es um Geld oder um einen Streit, der schon läuft, fragen Sie eine Anwältin, einen Anwalt oder einen Mieterverein.
Zugang: das eigentliche Risiko
Entscheidend ist nicht, wann Sie die Kündigung geschrieben haben, sondern wann sie beim Empfänger angekommen ist. Genau daran scheitern die meisten Fristen. Eine E-Mail genügt der Schriftform des Mietrechts in der Regel nicht, ein unterschriebener Brief schon.
Sorgen Sie deshalb für einen Nachweis. Ein Einwurf-Einschreiben zeigt, dass der Brief eingeworfen wurde. Noch sicherer ist der klassische Weg mit einer Person, die den Brief einwirft und dies später bezeugen kann, weil sie den Inhalt kennt. Bewahren Sie in jedem Fall eine unterschriebene Kopie auf.
So geht die Kündigung sicher raus
- Mietvertrag lesen und prüfen, wer alles unterschreiben muss
- Alle im Vertrag genannten Mietparteien unterschreiben lassen, sonst ist die Kündigung angreifbar
- Kündigung an alle im Vertrag genannten Vermieterparteien richten
- Wunschtermin nennen und ergänzen, dass hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt wird
- Nachweisbar zustellen, mehrere Tage vor dem dritten Werktag
- Kopie und Zustellbeleg aufbewahren, bis die Kaution zurück ist
Doppelmiete und wie man sie klein hält
Nur selten passen Auszug und Einzug tagesgenau zusammen. Meistens überlappen sich beide Verträge um einige Tage oder um einen halben Monat, und das ist kein Fehler, sondern der Preis für eine Umzugsplanung ohne Zeitdruck. Die Frage ist nur, wie groß die Überlappung wird.
Ein bis zwei Wochen Überschneidung sind angenehm: Sie können in Ruhe renovieren, putzen und in mehreren Etappen tragen. Zwei volle Monate sind dagegen teuer. Wer die Kündigung früh ausspricht und die Wohnungssuche parallel führt, hält die Doppelmiete meistens im Rahmen einer Miete.
Wenn gar nichts passt, überbrückt ein Lagerabteil die Lücke. Ein Abteil bis 10 Kubikmeter kostet ab 13 € am Tag, das Einlagern oder Herausholen kostet ab 79 € je Fahrt. Häufig ist das billiger als eine zweite Monatsmiete, gerade wenn die neue Wohnung größer ist als die alte.
Vom Kündigungsschreiben bis zum UmzugstagBeträge
| Schritt | Zeitpunkt | Woran es oft scheitert |
|---|---|---|
| Frist im Mietvertrag prüfen | Sofort, bevor Sie zusagen | Kündigungsausschluss oder Befristung übersehen |
| Kündigung zustellen | Vor dem dritten Werktag des Monats | Zugang nicht nachweisbar, Unterschrift fehlt |
| Umzugstermin buchen | Sechs bis acht Wochen vorher | Monatsende ist längst vergeben |
| Material bestellen | Vier Wochen vorher | Kartonzahl deutlich unterschätzt |
| Übergabe vereinbaren | Zwei Wochen vorher | Termin liegt vor dem Ende der Räumung |
| Ladeplatz klären | Eine Woche vorher | Niemand hat mit den Nachbarn gesprochen |
| Die Zeitangaben sind Erfahrungswerte für die Planung. Verbindlich ist allein die Frist, die in Ihrem Mietvertrag und im Gesetz steht. | ||
Nachmieter: hilfreich, aber kein Anspruch
Der Gedanke ist verbreitet: Wer drei zumutbare Nachmieter stellt, kommt sofort aus dem Vertrag. So einfach ist es nicht. Einen allgemeinen Anspruch auf vorzeitige Entlassung gegen Nachmieterstellung gibt es nicht; er kann sich aber aus einer Vereinbarung im Mietvertrag ergeben oder in besonderen Fällen aus der Rücksichtnahme der Parteien.
Praktisch führt der Weg trotzdem oft zum Ziel, weil eine schnelle Weitervermietung im Interesse beider Seiten liegt. Wichtig ist nur: Lassen Sie sich die Entlassung aus dem Vertrag schriftlich bestätigen, mit Datum. Eine mündliche Zusage am Telefon hilft Ihnen nicht, wenn drei Monate später die Miete abgebucht wird.
Warum Monatsanfang und Monatsende die vollsten Tage sind
Fast jeder Mietvertrag endet zum Monatsende und beginnt zum Monatsersten. Damit drängen sich alle Umzüge auf dieselben wenigen Tage: die letzten zwei Werktage eines Monats und die ersten zwei des nächsten. Kommt noch ein Wochenende dazu, sind diese Termine im ganzen Land als Erstes vergeben.
Wer flexibel ist, gewinnt dabei doppelt. In der Monatsmitte sind mehr Termine frei, die Wege sind ruhiger, und die Wohnung lässt sich in Ruhe übergeben. Auch die Stellfläche vor der Haustür ist an einem normalen Werktag in der Monatsmitte leichter frei zu halten als am letzten Samstag im Monat.
Wenn es dagegen der 31. sein muss, buchen Sie so früh wie möglich. Für einen Termin am Monatsende in den Sommermonaten ist ein Vorlauf von sechs bis acht Wochen realistisch, für einen Fernumzug eher mehr.
Wann Sie welchen Schritt erledigen
- Sobald der Auszug feststeht: Mietvertrag prüfen und Frist ausrechnen
- Direkt danach: Kündigung nachweisbar zustellen
- Acht bis sechs Wochen vorher: Angebote einholen und Termin festmachen
- Vier Wochen vorher: Material bestellen, mit dem Packen im Keller anfangen
- Zwei Wochen vorher: Übergabetermin für die alte Wohnung vereinbaren
- Eine Woche vorher: Ladeplatz an beiden Adressen klären und Nachbarn informieren
Was ein Termin kostet und wovon der Betrag abhängt
Der Betrag hängt an drei Dingen: an der Menge, an der Etage und an der Entfernung. Für eine Dreiraumwohnung im Ort rechnen wir mit einem festen Betrag, er beträgt ab 690 €. Nach Zeit gerechnet kostet der Satz aus Möbelwagen, Fahrer und zwei Trägern ab 52 € je Stunde.
Geht der Umzug über eine größere Entfernung, gilt eine eigene Staffel. Eine Dreiraumwohnung als Fernumzug kostet ab 1.860 €. Für solche Termine gilt ein längerer Vorlauf, weil die Fahrt und die Rückfahrt in einem Stück geplant werden müssen.
Der Tag selbst ist bei uns nicht teurer, weil er am Monatsende liegt. Was den Betrag verändert, sind die Umstände: eine zusätzliche Etage, eine lange Tragestrecke, ein Stück, das zerlegt werden muss. All das steht vorher im Angebot und nicht als Überraschung auf der Rechnung.
Ein zugesagter Tag bleibt Ihr TagVertrauen
Wenn wir einen Termin bestätigen, ist er verplant und wird nicht für einen größeren Auftrag geräumt. Muss sich einmal etwas verschieben, erfahren Sie es sofort und nicht am Vorabend.
- Der Rundgang durch die Wohnung ist kostenlos und bindet Sie an nichts
- Am Telefon an den fünf Werktagen von 10 bis 15 Uhr, das Formular nimmt rund um die Uhr an
- Der Betrieb sitzt in Wildau, die Anfahrt im Stadtgebiet dauert Minuten
- Zimmer- und Wohnungswechsel rund um den Campus fahren wir das ganze Jahr
Kündigung, Frist und Termin: die wichtigsten AntwortenKurz beantwortet
Wann muss meine Kündigung spätestens ankommen?
Spätestens am dritten Werktag des Monats, mit dem die dreimonatige Frist beginnen soll. Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter, nicht der Poststempel. Rechnen Sie deshalb einige Tage Puffer ein und stellen Sie nachweisbar zu.
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
In der Regel nicht. Das Mietrecht verlangt für die Kündigung die Schriftform, und die erfüllt eine E-Mail nicht. Schreiben Sie den Brief, unterschreiben Sie ihn eigenhändig und lassen Sie alle im Vertrag genannten Mietparteien unterschreiben.
Komme ich mit einem Nachmieter früher raus?
Nicht automatisch. Einen allgemeinen Anspruch darauf gibt es nicht, er kann sich aber aus dem Mietvertrag oder aus einer Einigung ergeben. Wenn Ihnen jemand entgegenkommt, lassen Sie sich die vorzeitige Entlassung schriftlich mit Datum bestätigen.
Wie vermeide ich zwei Mieten gleichzeitig?
Ganz vermeiden lässt es sich selten, klein halten schon. Kündigen Sie früh, suchen Sie parallel, und planen Sie eine Überlappung von ein bis zwei Wochen statt von zwei Monaten. Wo gar nichts passt, ist ein Lagerabteil oft günstiger als eine zweite Monatsmiete.
Wie früh muss ich den Umzugstermin buchen?
Für einen normalen Werktag in der Monatsmitte reichen oft zwei bis drei Wochen. Für das Monatsende in den Sommermonaten sollten es sechs bis acht Wochen sein, für einen Fernumzug eher mehr, weil Hin- und Rückfahrt zusammen geplant werden.
Ist ein Umzug am Monatsende bei Ihnen teurer?
Nein. Der Betrag hängt an Menge, Etage und Entfernung, nicht am Kalendertag. Am Monatsende sind allerdings weniger Termine frei, deshalb entscheidet dort die Reihenfolge der Anfragen und nicht der Preis.
Was ist, wenn die neue Wohnung später frei wird?
Dann trennen wir Auszug und Einzug. Die Ladung geht in ein Abteil, ein Abteil bis 10 Kubikmeter kostet ab 13 € am Tag, jede Fahrt zum Einlagern oder Herausholen kostet ab 79 € je Fahrt. Sie geben die alte Wohnung pünktlich zurück und ziehen später in Ruhe ein.
Wann kann ich mit Ihnen über den Termin sprechen?
Das Büro ist an den fünf Werktagen von 10 bis 15 Uhr besetzt, und über das Formular erreichen Sie uns jederzeit. Nennen Sie am besten zwei mögliche Tage, dann finden wir schneller ein Fenster, das zu Ihrer Frist passt.
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Wunschtermin anfragen
Nennen Sie uns Ihr Auszugsdatum und zwei mögliche Tage. Wir sagen Ihnen umgehend, was frei ist und was der Tag kostet.
Mario UmzügeWildau