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Mario UmzügeWildau

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Ummelden nach dem Umzug

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Nach dem Einzug haben Sie zwei Wochen Zeit, sich bei der Meldebehörde am neuen Wohnort anzumelden; so steht es in § 17 des Bundesmeldegesetzes. Mitbringen müssen Sie einen Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung, die Ihnen die Vermieterseite nach § 19 BMG ausstellen muss. Eine gesonderte Abmeldung bei der alten Gemeinde gibt es beim Umzug innerhalb Deutschlands nicht, die erledigt die neue Meldebehörde mit.

  • Zwei Wochen Frist ab Einzug, geregelt in § 17 BMG
  • Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG, ausgestellt von der Vermieterseite
  • Keine getrennte Abmeldung beim Umzug innerhalb Deutschlands
  • In vielen Kommunen wird nur nach vorher vereinbartem Termin bedient
  • Nach der Meldebehörde folgen Kfz, Bank, Versicherungen und Rundfunkbeitrag
Hand auf einer aufgeschlagenen Mappe am Küchentisch, daneben Schlüsselbund, Brille und Kaffeetasse vor Kartons

Die Frist und wer sie einhalten muss

Das Bundesmeldegesetz verlangt, dass sich anmeldet, wer eine Wohnung bezieht. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit dem Einzug, nicht mit dem Datum im Mietvertrag und auch nicht mit dem Umzugstag, falls beides auseinanderfällt. Zuständig ist die Meldebehörde am neuen Wohnort, in Wildau also das Bürgerbüro der Stadt.

Anmelden muss sich jede Person, die in die Wohnung einzieht, also auch Kinder. Für Minderjährige übernimmt das die sorgeberechtigte Person. Bei Familien reicht in der Regel ein Termin, wenn alle Unterlagen zusammen mitgebracht werden und ein Elternteil für die anderen unterschreibt.

Wer die Frist verstreichen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; ein Bußgeld ist möglich. In der Praxis wird eine geringfügige Überschreitung meist nicht verfolgt, verlassen sollte man sich darauf aber nicht. Nennen Sie beim Termin ehrlich das tatsächliche Einzugsdatum, denn es steht später in der Meldebescheinigung.

Die Wohnungsgeberbestätigung

Ohne Wohnungsgeberbestätigung geht der Termin ins Leere. Nach § 19 BMG muss die Vermieterseite oder die Person, die die Wohnung überlässt, den Einzug schriftlich bestätigen. Fordern Sie dieses Blatt früh an, am besten schon bei der Schlüsselübergabe, denn es ist der Zettel, der am häufigsten fehlt.

Wer in eine eigene Immobilie zieht, bestätigt sich den Einzug selbst. Wer bei Bekannten oder in einer bestehenden Wohngemeinschaft unterkommt, braucht die Bestätigung von der Person, die die Wohnung überlässt, nicht zwingend von der Eigentümerseite.

Was auf der Bestätigung stehen muss

  • Name und Anschrift der Person, die die Wohnung überlässt
  • Das Einzugsdatum
  • Die vollständige Anschrift der neuen Wohnung
  • Namen aller Personen, die einziehen
  • Unterschrift der ausstellenden Person

Was Sie zum Termin mitnehmen

Der Behördengang selbst dauert selten lange, wenn die Mappe vollständig ist. Legen Sie alles vorher zusammen und prüfen Sie, ob die Ausweise noch gültig sind, denn ein abgelaufener Personalausweis wird beim selben Termin gleich mit erneuert und kostet dann zusätzlich Zeit.

Vereinbaren Sie den Termin früh. Viele Kommunen arbeiten inzwischen ausschließlich mit vorher gebuchten Terminen, und in den Wochen um einen Monatswechsel sind diese Termine schneller vergeben als sonst. Wann genau das Bürgerbüro der Stadt geöffnet hat, erfahren Sie auf der Seite der Stadt; hier steht bewusst keine Uhrzeit, weil sich Sprechzeiten ändern.

Diese Unterlagen gehören in die Mappe

  • Personalausweis oder Reisepass jeder anmeldepflichtigen Person
  • Wohnungsgeberbestätigung im Original
  • Geburtsurkunden der Kinder, wenn Kinder mit anmeldet werden
  • Heiratsurkunde, wenn Namen im Ausweis und im Mietvertrag abweichen
  • Das ausgefüllte Meldeformular, sofern die Stadt es zum Herunterladen anbietet

Reihenfolge nach dem EinzugBeträge

StelleWannWas Sie brauchen
Meldebehörde am neuen WohnortInnerhalb von zwei WochenAusweis und Wohnungsgeberbestätigung
ZulassungsbehördeZeitnah nach der AnmeldungZulassungsbescheinigung Teil I und Ausweis
Bank und VersicherungenErste WocheKundennummer und neue Anschrift
Beitragsservice RundfunkErste WochenBeitragsnummer, bei Zusammenzug beide Nummern
Energie und InternetZum EinzugstagZählerstände aus dem Übergabeprotokoll
Post, NachsendeauftragSchon vor dem UmzugAlte und neue Anschrift, Startdatum
Die Reihenfolge ist ein Vorschlag aus der Praxis, keine amtliche Vorgabe. Verbindlich ist allein die Zwei-Wochen-Frist des Bundesmeldegesetzes.

Nach der Meldebehörde: die zweite Runde

Mit der Anmeldung ist es nicht getan. Eine ganze Reihe von Stellen erfährt Ihre neue Anschrift nicht automatisch, und jede einzelne davon kann später Ärger machen, wenn Post ins Leere geht. Arbeiten Sie diese Liste in den ersten zwei Wochen nach dem Einzug ab, dann ist die Sache erledigt.

Beim Fahrzeug muss die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden; zuständig ist die Zulassungsbehörde. Das Kennzeichen darf bei einem Umzug innerhalb Deutschlands mitgenommen werden, ob im Einzelfall etwas anderes gilt, sagt Ihnen die Behörde.

Beim Rundfunkbeitrag gilt: Ein Beitrag je Wohnung. Ziehen zwei Haushalte zusammen, wird eine Anmeldung abgemeldet, sonst zahlen Sie doppelt. Ziehen Sie allein um, melden Sie einfach die neue Anschrift, damit das Beitragskonto nicht zweimal geführt wird.

Diese Stellen brauchen die neue Anschrift

  1. Meldebehörde am neuen Wohnort, innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
  2. Zulassungsbehörde wegen der Anschrift in den Fahrzeugpapieren
  3. Bank, Bausparkasse und Depot, damit Karten und Schreiben ankommen
  4. Versicherungen, besonders Haftpflicht und Hausrat, weil dort die Wohnung versichert ist
  5. Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag, ein Beitrag je Wohnung
  6. Arbeitgeber, Krankenkasse, Rentenversicherung und Familienkasse
  7. Strom-, Gas- und Internetanbieter samt Zählerständen aus der Übergabe
  8. Nachsendeauftrag bei der Post, damit die vergessene Stelle Sie trotzdem erreicht

Nachsendeauftrag: das Sicherheitsnetz

Egal wie gründlich Sie sind, eine Stelle vergessen Sie. Deshalb lohnt der Nachsendeauftrag, mit dem die Post Briefe an die neue Anschrift weiterleitet. Er ist kostenpflichtig und wird üblicherweise für mehrere Monate bis zu einem Jahr abgeschlossen; die aktuellen Konditionen nennt der Anbieter selbst.

Richten Sie den Auftrag ein, bevor Sie umziehen, nicht danach. Die Einrichtung braucht ein paar Tage Vorlauf. Und behalten Sie im Blick, welche Absender in den ersten Wochen über die Nachsendung kommen: Genau das sind die Stellen, bei denen die Anschrift noch nicht geändert ist.

Kita, Schule und was mit Kindern dazukommt

Mit Kindern hängt am Umzug mehr als eine Adresse. Ein Kitaplatz wandert nicht mit, er muss am neuen Wohnort neu beantragt werden, und in gefragten Lagen dauert das. Fragen Sie so früh wie möglich bei der Stadt nach dem Verfahren, oft schon vor dem Umzug.

Für die Schule gilt: Kinder sind schulpflichtig, und die Anmeldung an der neuen Schule läuft über die Schule selbst oder über das zuständige Schulamt. Melden Sie den Wechsel auch der bisherigen Schule, damit die Unterlagen weitergegeben werden können.

Praktischer Hinweis aus vielen Umzügen: Legen Sie die Unterlagen der Kinder, also Geburtsurkunden, Impfausweise, Zeugnisse und Kitaverträge, in eine eigene Mappe und nehmen Sie sie im eigenen Auto mit. Diese Mappe ist die einzige, die auf keinen Fall in einem Karton landen darf.

Dieser Text gibt allgemeine Hinweise aus der täglichen Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Geht es um Geld oder um einen Streit, der schon läuft, fragen Sie eine Anwältin, einen Anwalt oder einen Mieterverein.

Warum hier keine Uhrzeit stehtVertrauen

Sprechzeiten und Zuständigkeiten ändern sich, und eine veraltete Angabe schadet mehr, als sie nützt. Wir nennen deshalb die Stelle und die Frist und verweisen für alles Weitere auf die Stadt.

  • Der Rundgang durch die Wohnung ist kostenlos und bindet Sie an nichts
  • Am Telefon an den fünf Werktagen von 10 bis 15 Uhr, das Formular nimmt rund um die Uhr an
  • Enge Treppenhäuser aus der Backsteinzeit kennen wir aus der Nachbarschaft
  • 8 Jahre fahren dieselben Wagen von Wildau aus, seit 2018

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Meldepflicht und Behördengänge im DetailKurz beantwortet

Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?

Beim Umzug innerhalb Deutschlands nicht. Die neue Meldebehörde informiert die alte. Eine Abmeldung brauchen Sie nur, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Wohnung aufgeben, ohne in Deutschland eine neue zu beziehen.

Ab wann laufen die zwei Wochen?

Ab dem tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung. Wenn Sie am Ersten den Schlüssel bekommen, aber erst am Zehnten wirklich einziehen, zählt der Zehnte. Nennen Sie beim Termin das Datum, an dem Sie dort zu wohnen begonnen haben.

Was ist, wenn ich die Wohnungsgeberbestätigung nicht bekomme?

Erinnern Sie schriftlich und mit Frist, denn die Ausstellung ist eine gesetzliche Pflicht der Vermieterseite. Bleibt sie aus, sprechen Sie die Meldebehörde an und schildern Sie den Fall; dort ist die Situation bekannt.

Kann ich mich online ummelden?

Das hängt von der Kommune ab und ändert sich gerade laufend. Prüfen Sie das Angebot der Stadt, bevor Sie einen Termin buchen. Wo es die elektronische Anmeldung gibt, brauchen Sie in der Regel einen Ausweis mit freigeschalteter Online-Funktion.

Behalte ich mein Kennzeichen?

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands darf das Kennzeichen mitgenommen werden. Die neue Anschrift muss trotzdem in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wie das im Einzelnen abläuft und welche Unterlagen nötig sind, sagt Ihnen die Zulassungsbehörde.

Wir ziehen zusammen. Was passiert mit dem Rundfunkbeitrag?

Es wird je Wohnung ein Beitrag gezahlt. Wenn zwei Haushalte in eine Wohnung ziehen, meldet eine Person ihr Beitragskonto ab und gibt dabei die Beitragsnummer der anderen an. Ohne diesen Schritt läuft die zweite Zahlung einfach weiter.

Wie lange sollte der Nachsendeauftrag laufen?

So lange, bis über mehrere Wochen keine nachgesendete Post mehr ankommt. Wer viele Verträge hat, fährt mit einem längeren Zeitraum besser. Prüfen Sie in der ersten Zeit jeden nachgesendeten Brief darauf, wer noch die alte Anschrift hat.

Was ist mit dem Finanzamt?

Die Meldebehörde übermittelt die Adressänderung an die Finanzverwaltung, ein eigener Gang ist dafür meistens nicht nötig. Wer selbstständig ist oder gerade in einem Verfahren steckt, meldet die neue Anschrift trotzdem direkt, weil das schneller wirkt.

Umzugstermin anfragen

Sagen Sie uns Ihr Einzugsdatum und die Zahl der Zimmer. Wir rechnen Ihnen den Tag durch, damit Sie sich um die Fristen kümmern können.

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